FAQ2021-06-28T16:42:33+02:00

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Bei Trennungsprozessen steht connect.QBV Arbeitgebern und Arbeitnehmer:innen zur Seite und hilft mit Erfahrung und Expertise. Und gibt selbstverständlich Antworten auf wichtige Fragen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, sich von außen Unterstützung zum Thema Personalfreisetzung zu holen?2021-06-28T16:36:58+02:00

Sobald eine Personalfreisetzung erwogen wird, ist eine Beratung zu empfehlen. Denn je früher die Situation professionell begleitet wird, desto eher können unnötige Kosten für langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden und mögliche Förderungen beantragt werden. Der Restrukturierungsprozess kann durch eine frühzeitige Einbindung von connect.QBV beschleunigt und erleichtert werden.

Welche Möglichkeiten der Personalfreisetzung gibt es?2021-06-28T16:37:21+02:00

Je nachdem welche Zeiträume und finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, sind verschiedene Optionen möglich: Zwei davon sind Transfermaßnahmen und Transfergesellschaften. In der Kündigungsfrist sind Transfermaßnahmen möglich. Im Anschluss an die Transfermaßnahme besteht die Möglichkeit, den Mitarbeiter:innen den Wechsel in eine Transfergesellschaft anzubieten.

Was sind Transfermaßnahmen?2021-06-28T16:39:02+02:00

Transfermaßnahmen begleiten Mitarbeiter:innen, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Sie werden auf der Suche nach einer neuen Beschäftigung durch Bewerbungs- und Vermittlungscoaching unterstützt. Voraussetzung ist, dass dies im Sozialplan unter Einbindung der Agentur für Arbeit verhandelt wurde.

Was ist eine Transfergesellschaft?2021-06-28T16:39:31+02:00

Die Transfergesellschaft ist eine Möglichkeit, um Personal sicher und sozialverantwortlich abzubauen. Sie wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Die Arbeitnehmer:innen wechseln in ein befristetes Arbeitsverhältnis bei der Transfergesellschaft. Ziel ist es, möglichst bald eine neue Anstellung zu finden.
Dazu wird das Personal in der Transfergesellschaft qualifiziert und bei der Suche nach einer neuen beruflichen Zukunft beraten. In diesem Rahmen finden Bewerbungstraining und -begleitung, fachliche Qualifizierungen sowie individuelle Vermittlungscoachings statt.

Ein großes Plus: Die Arbeitnehmer sind in dieser Zeit nicht arbeitslos.

Wie wird eine Transfergesellschaft gegründet?2021-06-28T16:39:55+02:00

Voraussetzung ist ein Sozialplan und Interessenausgleich, die den zeitlichen und finanziellen Rahmen festlegen. Die Arbeitnehmer:innen erhalten ein Angebot, in eine Transfergesellschaft zu wechseln. Nehmen sie das Angebot an, wird ein dreiseitiger Vertrag abgeschlossen. Dieser heißt so, da alle beteiligten Parteien unterschreiben: Arbeitgeber, Arbeitnehmer:innen und Transfergesellschaft. Mit diesem dreiseitigen Vertrag wird das bisherige Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet und der Eintritt in die Transfergesellschaft wirksam.

Welche finanziellen Veränderungen bringt eine Transfergesellschaft mit sich?2021-06-28T16:40:19+02:00

Sobald der dreiseitige Vertrag geschlossen ist, wird das sogenannte Transfer-Kurzarbeitergeld durch die Agentur für Arbeit gezahlt. Die Kurzarbeitenden erhalten grundsätzlich 60 bzw. 67 Prozent des vorherigen Nettoentgelts. Ist im Sozialplan eine Aufstockung durch das entlassende Unternehmen vereinbart, kommt diese hinzu. Üblich ist eine Aufstockung auf 80 Prozent.
Ein frühzeitiger Austritt aus der Transfergesellschaft kann durch eine Prämie des ehemaligen Arbeitgebers honoriert werden. Dementsprechend fallen für das entlassende Unternehmen folgende Kosten an:

• Lohnkosten in Form von Zusatzzahlungen und Sozialversicherungsbeiträgen sowie Feiertags- und Urlaubslöhnen, wenn diese im Sozialplan vereinbart wurden
• Verwaltungskosten für die organisatorische Arbeit der Transfergesellschaft sowie die persönliche Betreuung der Teilnehmer
• Qualifizierungs- und Vermittlungskosten für die Teilnehmer wie sie im Sozialplan vereinbart wurden

connect.QBV berechnet auf Anfrage nach den individuellen Rahmendaten und Lohndaten unter Beachtung des Datenschutzes die konkreten Kosten für verschiedene Varianten. Zudem prüft connect.QBV aktuelle Fördermöglichkeiten und übernimmt die Beantragung von Fördermitteln.

Welchen Nutzen hat eine frühzeitige Beratung zu Transfermaßnahmen und Transfergesellschaften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen?2021-06-28T16:40:46+02:00

Generell gilt: Je früher Arbeitnehmer:innen mit der Suche nach einem anderen Job starten, desto eher finden sie in der Regel auch einen neuen Arbeitsplatz. Davon profitieren beide Seiten. So können Arbeitsverträge vorzeitig aufgehoben und Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Dies geht mit einer Kostenersparnis, Planungssicherheit und einer rechtlichen Sicherheit einher. Läuft der Trennungsprozess für beide Seiten fair ab, ist dies eine Investition in das Betriebsklima. Denn feststeht: So ein Trennungsprozess beeinflusst auch die Motivation der verbleibenden Mitarbeiter:innen. Werden ehemalige Kolleg:innen bei der Jobsuche unterstützt und kommen schnell wieder in Arbeit, erschüttert es nicht die Loyalität und das Vertrauen in das Unternehmen. Zudem wird gerade in Zeiten von Online-Bewertungsplattformen durch eine professionelle Personalfreisetzung die Reputation des Unternehmens geschützt. Werden entlassene Mitarbeiter:innen gut „aufgefangen“, gibt es keinen Anlass für öffentliche Kritik.

Für Arbeitnehmer:innen bietet die Transferberatung ebenso viele Vorteile: In einer Transfergesellschaft sind sie nicht arbeitslos und das Transfer-Kurzarbeitergeld ist in der Regel durch die Zusatzzahlungen des entlassenden Unternehmens höher als Arbeitslosengeld 1. Zudem erhalten sie Abfindungen mit dem Übertritt in die Transfergesellschaft. Durch passgenaue Qualifizierung und Unterstützung bei der Stellensuche und im späteren Bewerbungsprozess wird außerdem die Chance erheblich verbessert, schnell eine neue Arbeit zu finden. Gleichzeitig kann die professionelle Beratung eine echte Chance für eine berufliche Neuorientierung und die persönliche Weiterentwicklung sein, denn häufig regt sie zum Überdenken an. Und selbstverständlich profitieren die Arbeitnehmer:innen auch vom Wissen der Berater über den Arbeitsmarkt und von den guten persönlichen Kontakten in die Firmen.

Was leistet connect.QBV als Transfergesellschaft?2021-06-28T16:41:12+02:00

Bevor es zur Übernahme der entlassenen Mitarbeiter:innen in die Transfergesellschaft kommen kann, berät connect.QBV bei der Erstellung des Sozialplans und bindet die Agentur für Arbeit ein. Zudem kalkulieren wir die Kosten und prüfen Fördermöglichkeiten. Wir beraten rechtzeitig zur Vertragsausgestaltung und zu einem optimalen Übergang. Dabei geht es beispielsweise um Themen wie Bewerbungstraining, Berufscoaching, Stellenvermittlung, Qualifizierungsbudget und Prämien bei schneller Vermittlung. Sind die Rahmenbedingungen klar, wird der Übergang in die Transfergesellschaft organisiert und Arbeitsprozesse und -zeiten sowie Freistellungsmöglichkeiten berücksichtigt. Haben sich die Mitarbeiter:innen für die Transfergesellschaft connect.QBV entschieden, starten wir unsere Kernkompetenzen: qualifizieren, beraten, vermitteln – kurz QBV.

Warum connect.QBV.?2021-06-28T16:41:38+02:00

Seit 2002 begleiteten wir in über 30 Transfergesellschaften und 18 Transfermaßnahmen mehr als 1.500 Arbeitnehmer:innen bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung. Eine hohe Vermittlungsquote und eine große Zufriedenheit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen sind das Resultat unserer Arbeit voller Engagement und Empathie.
Wir suchen aktiv nach Stellen für jeden Einzelnen. Dabei zeigen wir Engagement mit Ausdauer und Lösungssuche mit Respekt. Das Ergebnis: 2/3 der Mitarbeiter finden mit uns einen neuen Job.

Auch dank unserer engen Kontakte zu den Firmen der Region.

Wir kennen die Unternehmen, wir kennen die Menschen, wir betreuen vor Ort.

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