Transfermaßnahme

Die Qualifizierungskosten der Transfermaßnahme können durch die Agentur für Arbeit zu 50 Prozent, maximal jedoch bis zu 2.500 Euro pro Teilnehmer, gefördert werden. Hinzu kommen Verwaltungs- und Vermittlungskosten. Selbstverständlich übernehmen wir die Antragstellung und Abrechnung mit der Agentur für Arbeit.

Transfergesellschaft

Die Mitarbeiter:innen beziehen in der Transfergesellschaft ein sogenanntes Transfer-Kurzarbeitergeld, das die Agentur für Arbeit übernimmt. Je nach Sozialplanvereinbarung, kann dieses Geld durch das entlassende Unternehmen aufgestockt werden. Die entstehenden Kosten für die Qualifizierung und Vermittlung werden durch das entlassende Unternehmen und gegebenenfalls durch Fördergelder finanziert. Ein frühzeitiger Austritt aus der Transfergesellschaft kann durch eine Prämie des ehemaligen Arbeitgebers honoriert werden.

Für das entlassende Unternehmen fallen folgende Kosten an, für die es keinen Rechtsanspruch auf Förderung gibt:

  • Lohnkosten wie Aufstockungsbeträge, Sozialversicherungsbeiträge, Feiertags- und Urlaubslöhne sowie weitere im Sozialplan verhandelte und vereinbarte Leistungen
  • Verwaltungskosten für die anfallenden organisatorischen Aufgaben bei der Durchführung der Transfergesellschaft
  • Qualifizierungs- und Vermittlungskosten, wie sie im Sozialplan vereinbart wurden.

Wir prüfen im Vorfeld aktuelle Fördermöglichkeiten und übernehmen das Fördermittelmanagement für mögliche Fördertöpfe.

Outplacement

Für das Outplacement prüfen wir aktuelle Förderungen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Im Grundpaket sind Profiling, Bewerbertraining und Vermittlungscoaching enthalten. Optional können Sie dies ergänzen um IT-Training zur Verbesserung der MS Office-Kenntnisse (z.B. zur Bewerbungsunterlagenerstellung), Berufscoaching und fachliche Schulungen.

Ablauf
Qualifizierung
Kosten