Transfermaßnahme

Transfermaßnahmen begleiten Mitarbeiter:innen, die in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen. Sie erfordern einen abgeschlossenen Sozialplan. Die Betreuung und Beratung durch connect.QBV findet während der Kündigungsfrist in Koordination mit dem entlassenden Unternehmen statt.

Damit wir die Mitarbeiter:innen auf der Suche nach einer neuen Beschäftigung unterstützen können, bedarf es einer guten Vorarbeit. Dazu ist zu Beginn erforderlich, einen Interessensausgleich in Form eines Sozialplans zu erstellen und die finanziellen Mittel zu klären. Hierbei helfen wir den Unternehmen und binden die Agentur für Arbeit mit ein. Im nächsten Schritt geht es um unsere Auftragserteilung, die mit einem Vertrag besiegelt wird. In diesem wird ein Zeitplan festgelegt und definiert, welche Unterstützungsangebote die entlassenen Mitarbeiter:innen in der Transfermaßnahme bekommen sollen. Beauftragt das Unternehmen connect.QBV für die Transfermaßnahme, kann sie beginnen. Die Mitarbeiter werden in Abstimmung mit connect.QBV freigestellt und erhalten Profilings, IT- und Bewerbungstraining sowie fachliche Qualifizierungen und Vermittlungscoaching. Selbstverständlich sorgen wir auch für die Stellenvermittlung, betreuen die Mitarbeiter auf ihrem Weg zum neuen Job und arbeiten der Agentur für Arbeit zu.

Transfergesellschaft

Im Anschluss an die Transfermaßnahme besteht die Möglichkeit, den Mitarbeiter:innen den Wechsel in eine Transfergesellschaft anzubieten.  Nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses werden die Mitarbeiter:innen in der connect.QBV angestellt und bei ihrer Suche nach einer neuen beruflichen Zukunft beraten und unterstützt.

Voraussetzung ist auch hier ein Sozialplan, der als Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dient und in dem der zeitliche und finanzielle Rahmen eine Transfergesellschaft vereinbart wird. Anschließend wird den gekündigten Mitarbeiter:innen das Angebot gemacht, in eine Transfergesellschaft zu wechseln. Dazu wird Belegschaft mittels einer Betriebsversammlung oder einer Mitarbeiterinformation über die Transfergesellschaft informiert. Die Mitarbeiter:innen erhalten ein Angebot in die Transfergesellschaft zu wechseln. Gerne unterstützen wir hierbei auch mit Einzelberatungen, damit die Mitarbeiter:innen Ihre Entscheidung zum Übertritt in eine Transfergesellschaft wohlüberlegt treffen können.

Nimmt der Arbeitnehmer das Angebot an, wird ein dreiseitiger Vertrag abgeschlossen. Dieser heißt so, da alle beteiligten Parteien unterschreiben: Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Transfergesellschaft. Mit diesem dreiseitigen Vertrag wird das bisherige Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet und der Eintritt in die Transfergesellschaft wirksam.

Outplacement

Outplacementmaßnahmen begleiten Mitarbeiter:innen, die in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen. Der Abschluss eines Sozialplanes ist nicht notwendig.  Betreuung und Beratung durch die connect.QBV.GmbH finden während der Kündigungsfrist in Koordination mit dem entlassenden Unternehmen statt. Die Maßnahmen werden entsprechend des individuellen Angebots gestaltet und reichen von Profilings, über IT- und Bewerbungstrainings bis hin zu Stellenvermittlung sowie Berufs- und Fachcoaching.

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