Generell gilt: Je früher Arbeitnehmer:innen mit der Suche nach einem anderen Job starten, desto eher finden sie in der Regel auch einen neuen Arbeitsplatz. Davon profitieren beide Seiten. So können Arbeitsverträge vorzeitig aufgehoben und Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Dies geht mit einer Kostenersparnis, Planungssicherheit und einer rechtlichen Sicherheit einher. Läuft der Trennungsprozess für beide Seiten fair ab, ist dies eine Investition in das Betriebsklima. Denn feststeht: So ein Trennungsprozess beeinflusst auch die Motivation der verbleibenden Mitarbeiter:innen. Werden ehemalige Kolleg:innen bei der Jobsuche unterstützt und kommen schnell wieder in Arbeit, erschüttert es nicht die Loyalität und das Vertrauen in das Unternehmen. Zudem wird gerade in Zeiten von Online-Bewertungsplattformen durch eine professionelle Personalfreisetzung die Reputation des Unternehmens geschützt. Werden entlassene Mitarbeiter:innen gut „aufgefangen“, gibt es keinen Anlass für öffentliche Kritik.

Für Arbeitnehmer:innen bietet die Transferberatung ebenso viele Vorteile: In einer Transfergesellschaft sind sie nicht arbeitslos und das Transfer-Kurzarbeitergeld ist in der Regel durch die Zusatzzahlungen des entlassenden Unternehmens höher als Arbeitslosengeld 1. Zudem erhalten sie Abfindungen mit dem Übertritt in die Transfergesellschaft. Durch passgenaue Qualifizierung und Unterstützung bei der Stellensuche und im späteren Bewerbungsprozess wird außerdem die Chance erheblich verbessert, schnell eine neue Arbeit zu finden. Gleichzeitig kann die professionelle Beratung eine echte Chance für eine berufliche Neuorientierung und die persönliche Weiterentwicklung sein, denn häufig regt sie zum Überdenken an. Und selbstverständlich profitieren die Arbeitnehmer:innen auch vom Wissen der Berater über den Arbeitsmarkt und von den guten persönlichen Kontakten in die Firmen.