Sobald der dreiseitige Vertrag geschlossen ist, wird das sogenannte Transfer-Kurzarbeitergeld durch die Agentur für Arbeit gezahlt. Die Kurzarbeitenden erhalten grundsätzlich 60 bzw. 67 Prozent des vorherigen Nettoentgelts. Ist im Sozialplan eine Aufstockung durch das entlassende Unternehmen vereinbart, kommt diese hinzu. Üblich ist eine Aufstockung auf 80 Prozent.
Ein frühzeitiger Austritt aus der Transfergesellschaft kann durch eine Prämie des ehemaligen Arbeitgebers honoriert werden. Dementsprechend fallen für das entlassende Unternehmen folgende Kosten an:
• Lohnkosten in Form von Zusatzzahlungen und Sozialversicherungsbeiträgen sowie Feiertags- und Urlaubslöhnen, wenn diese im Sozialplan vereinbart wurden
• Verwaltungskosten für die organisatorische Arbeit der Transfergesellschaft sowie die persönliche Betreuung der Teilnehmer
• Qualifizierungs- und Vermittlungskosten für die Teilnehmer wie sie im Sozialplan vereinbart wurden
connect.QBV berechnet auf Anfrage nach den individuellen Rahmendaten und Lohndaten unter Beachtung des Datenschutzes die konkreten Kosten für verschiedene Varianten. Zudem prüft connect.QBV aktuelle Fördermöglichkeiten und übernimmt die Beantragung von Fördermitteln.
Hinterlasse einen Kommentar