Voraussetzung ist ein Sozialplan und Interessenausgleich, die den zeitlichen und finanziellen Rahmen festlegen. Die Arbeitnehmer:innen erhalten ein Angebot, in eine Transfergesellschaft zu wechseln. Nehmen sie das Angebot an, wird ein dreiseitiger Vertrag abgeschlossen. Dieser heißt so, da alle beteiligten Parteien unterschreiben: Arbeitgeber, Arbeitnehmer:innen und Transfergesellschaft. Mit diesem dreiseitigen Vertrag wird das bisherige Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet und der Eintritt in die Transfergesellschaft wirksam.